
Transportschaden melden
Transportschaden? Wir helfen Ihnen umgehend weiter
Hier finden Sie wichtige Informationen über die weitere Vorgehensweise zur Meldung von Transportschäden. Im Falle eines Transportschadens oder Verlustes, benötigen wir immer eine schriftliche Meldung.
Bitte richten Sie Ihre Transportschadenmeldung an:
Folgende Unterlagen werden zur Schadensregulierung benötigt:
Frachtbriefnummer der beschädigten Sendung
Einkaufsrechnung (Wertnachweis) des transportierten Sendungsgutes
Bilder der beschädigten Verpackung durch den Empfänger
Ausgefüllte Schadensmeldung bzw. Nachforschungsformular
Wichtige Informationen
Teilen Sie bitte Ihrem Empfänger umgehend mit, dass dieser auf keinen Fall die beschädigte Außenverpackung entsorgt. Diese wird in den meisten Fällen zur Besichtigung und Begutachtung benötigt.
Sollte es zu einer Beweissicherung kommen, werden Sie rechtzeitig von uns über die bevorstehende Besichtigung informiert.
Die Bearbeitung des Schadens kann mehrere Tage in Anspruch nehmen. Daher bitten wir Sie diesbezüglich um Ihre Geduld. Wir werden nach Abschluss der Bearbeitung automatisch mit Ihnen Kontakt aufnehmen.
Sollten auch Versandkosten reklamiert werden, wenden Sie sich bitte an Ihren Vertriebsmitarbeiter, da Frachtkosten keine Schadensart im Sinne des Gesetzes sind.
Bitte beachten Sie:
Grundlage für die gesetzlichen Meldefristen sind folgende Gesetze bzw. internationale Abkommen:
Handelsgesetzbuch (HGB)
Convention relative au contrat de transport international de merchandises par rout (CMR)
Übereinkommen vom 18.05.1999 zur Vereinheitlichung bestimmter Vorschriften über die Beförderung im internationalen Luftverkehr (Montrealer Übereinkommen = MÜ)
Abkommen zur Vereinheitlichung von Regeln über die Beförderung im internationalen Luftverkehr (Warschauer Abkommen = WA)
Gesetzliche Meldefristen bei äußerlich erkennbaren Schäden
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sofort
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7 Tage
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21 Tage
Gesetzliche Meldefristen bei äußerlich nicht erkennbaren Schäden
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7 Tage
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7 Tage
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21 Tage
